Montag, 25. Juli 2011

Friedensvertrag und Feindstaatenklausel

Ein weiteres Lieblingsthema von Nazis und Reichsideologen: Der fehlende deutsche Friedensvertrag und die Feindstaatenklausel in der UN-Charta. Dieser Text geht auf die besagte Thematik ein.

Der fehlende Friedensvertrag

Es ist richtig, dass Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg niemals mit seinen Kriegsgegnern einen Friedensvertrag ausgehandelt hat. Eine Forderung nach solch einem Vertrag mag zwar löblich sein, ist jedoch unsinnig.

Zunächst mal ist ein solcher Vertrag 66 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs einfach nicht mehr nötig. Deutschland unterhält zu all seinen ehemaligen Kriegsgegnern freundschaftliche Beziehungen. Allein die Tatsache, dass diese Staaten untereinander friedliche, diplomatische Beziehungen führen, zeigt doch, dass diese sich nicht mehr im Kriegszustand befinden - und diese friedlichen Beziehungen stellen den Friedenszustand wieder her (siehe Wikipedia-Artikel Friedensvertrag).

Weiterhin besteht die Frage, was denn ein solcher Vertrag noch alles regeln soll. Hier mal ein paar Dinge, die Friedensverträge normalerweise regeln und wie es bei Deutschland damit aussieht:

  • Kriegszustand beenden:
    Deutschland und seine ehemaligen Feinde führen diplomatische Beziehungen, befinden sich also nicht im Kriegszustand. Zudem haben die Westmächte den Kriegszustand 1951 mit Deutschland rechtwirksam beendet, 1955 folgte dann die Sowjetunion (siehe Wikipedia-Artikel Westintegration, dort sind auch Quellen angegeben). Außerdem spricht der 2+4-Vertrag davon, dass Deutschland und die ehemaligen Alliierten seit 1945 in Frieden miteinander leben (der gesamte 2+4-Vertrag ist im Übrigen von seinem Inhalt her auf Frieden ausgerichtet).
  • Reparationen:
    Die Westmächte haben mit dem Londoner Schuldenabkommen 1953 auf Reparationen bis zu einer endgültigen Regelung durch einen Friedensvertrag verzichtet (gut, dass niemals ein Friedensvertrag verabschiedet wurde, sonst könnte es doch sein, dass Deutschland nun Reparationen zahlen müsste). Die Sowjetunion verzichtete ebenfalls im Zusammenhang mit den Aufständen des 17. Juni 1953 auf weitere Reparationen. Andere Staaten verzichteten ebenfalls (siehe vorheriger Link).
  • Grenzen:
    Das Gebiet des vereinigten Deutschlands wird in Artikel 1 des 2+4-Vertrages hinreichend beschrieben.
  • Wiederherstellung der Souveränität:
    Artikel 7 des 2+4-Vertrags gibt dem vereinigten Deutschland die volle Souveränität zurück.
  • Abzug fremder Truppen:
    Artikel 8 des 2+4-Vertrags regelt den Abzug sowjetischer Truppen aus Deutschland. Der Aufenthalt aller anderen ausländischen Truppen ist vertraglich geregelt (siehe z.B. KRR-FAQ).
Es besteht also keine Notwendigkeit mehr, einen Friedensvertrag abzuschließen, da bereits alles geregelt wurde.

Feindstaatenklausel der UN

Artikel 53 und 107 der UN-Charta enthalten Bestimmungen, die sich gegen die Feinde aus dem Zweiten Weltkrieg der ursprünglichen Unterzeichner richten (die Feinde sind hauptsächlich Deutschland und Japan). Hiernach dürfen ohne Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat Zwangsmaßnahmen gegen diese Staaten gerichtet werden, sollten diese wieder eine aggressive Politik betreiben.

Diese Artikel werden mittlerweile jedoch als obsolet angesehen. Außerdem verabschiedete die 50. UN-Generalversammlung 1995 eine Resolution, die die Streichung der Klausel vorsieht. Das bedeutet konkret, dass die Mehrheit der UN-Mitglieder diese Regelung als nicht mehr gültig ansieht. Die Streichung wurde seitdem jedoch nie vollzogen, was aber bürokratische Gründe hat.
Weiterhin ist Deutschland seit 1973 vollwertiges Mitglied der UNO und war mehrfach nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat (siehe auch Wikipedia-Artikel Deutschland in den Vereinten Nationen). Außerdem war Klaus Töpfer Direktor der UNEP. Behandelt man so einen Feind? Ich glaube nicht.

Samstag, 16. Juli 2011

Die Ostgebiete des Deutschen Reiches

Noch so ein Thema, an dem sich Nazis stundenlang aufgeilen könnten: Die nach dem Zweiten Weltkrieg verlorenen Ostgebiete des Deutschen Reiches.

Zunächst mal ist der Verlust der Ostgebiete einzig Hitlers Schuld, der den Krieg alleine begonnen hat (zu der ganzen Thematik Kriegsschuld schreibe ich demnächst auch noch etwas).
Dann frage ich mich, was ihr mit den Ostgebieten anfangen wollt? Warum wollt ihr die jetzt (2011) immer noch zurückhaben? Die Gebiete gehören seit 1945 faktisch nicht mehr zu Deutschland, seit 1990 mit dem 2+4-Vertrag auch juristisch verbindlich nicht mehr. Seit 1945 wurde der größte Teil der deutschen Bevölkerung vertrieben und Polen und Russen leben dort. Wollt ihr jetzt aus Rache die neuen Bewohner vertreiben? Dann seid ihr kaum besser als die, die die Deutschen vertrieben haben. Außerdem gehörten Schlesien und Hinterpommern in der Vergangenheit zu Polen (siehe diese Karte) und in Ostpreußen lebte vor der Eroberung durch den Deutschen Orden der baltische Stamm der Prußen. Eroberung und Vertreibung sind eurer Meinung nach also nur gut, wenn sie deutschen Interessen dient.
Ihr könnt euch insbesondere stundenlang darüber aufregen, dass die Deutschen ein angebliches Angebot der Russen über den Rückkauf Ostpreußens abgelehnt haben. Gerade bei Ostpreußen frage ich mich, was ihr damit wollt. Das Gebiet ist völlig heruntergekommen (siehe Wikipedia-Eintrag Oblast Kaliningrad) und ist vom deutschen Kernland abgetrennt, was die Versorgung erschwert. Euer Drang, Ostpreußen zurückzubekommen, ist einzig ideologisch begründet.

Montag, 11. Juli 2011

Auch Nazis haben Rechte

Ich will die Idioten von der NPD und die sonstigen Hobby- und Berufs-Nazis nicht in Schutz nehmen. Ich kann mit deren schwachsinnigen Ideologie nicht besonders viel anfangen. Schließlich verehren sie nach wie vor den größten Deutschenhasser aller Zeiten, hassen Israel, die Juden und die USA und sind offen rasistisch (lesen Sie einfach mal bei die Kommentarbereiche bei Altermedia oder Deutschlandecho, dann werden Sie sehen, was ich meine).
Aber auch Idioten haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und Meinungsfreiheit. Solange die NPD nicht verboten ist, haben die nach wie vor ein Recht darauf, ihre kruden Thesen zu verbreiten. Die Bevölkerung ist zum Glück schlau genug, diesen Unsinn zu erkennen und die NPD nicht zu wählen. Und das Gewaltmonopol liegt immer noch beim Staat, deswegen haben selbsternannte "Antifaschisten" (die oft genug beweisen, dass sie selbst Faschisten sind) nicht das Recht, NPDler zu verprügeln.
Es ist zudem lustiger, NPDlern die Argumente wegzudiskutieren. Deswegen verstehe ich nicht, warum man die nicht einfach mal in politische Talkshows einlädt, um sie mal ordentlich vorzuführen.

Sonntag, 10. Juli 2011

Die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches

Dieser Artikel ist eine Ergänzung zu meinem vorherigen Artikel und beschäftigt sich mit der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches. Auf diese Thematik wurde bereits im besagten Artikel eingegangen. Sie ist aber leicht missverständlich, deswegen erläutere ich sie nochmal etwas ausführlicher.

Ein zentraler Punkt, auf den sich die Reichsideologen und GG-Ablehner stützen, ist das bereits im vorherigen Artikel erwähnte Urteil vom 31.07.1973 des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Dieses Urteil geht davon aus, dass das Deutsche Reich weiter existiert. Die Reichsideologen unterschlagen einen wichtigen Teil dieses Urteils und behaupten, dass Deutsche Reich sei handlungsunfähig und durch das Erschaffen der Verfassungsorgane würde es wieder handlungsfähig werden.

Zunächst noch mal die entscheidende Stelle des Urteils (Hervorhebung von mir):
Das Deutsche Reich existiert fort [...], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Das wichtige an diesem Urteil sind die Worte als Gesamtstaat. Das BVerfG sagt hier, dass der Gesamtstaat "Deutsches Reich" nicht handlungsfähig ist - das bedeutet, dass "Deutschland als Ganzes" nicht handlungsfähig ist. Die BRD durfte zur Zeit der deutschen Teilung trotz der Tatsache, dass sie identisch mit dem Deutschen Reich ist, nämlich nicht über Dinge verfügen, die "Deutschland als Ganzes" betrafen - die Verfügungsgewalt über "Deutschland als Ganzes" lag einzig bei den vier Siegermächten. Über ihre eigenen Angelegenheiten hatte die BRD aber volle Entscheidungsgewalt (sie war also in dieser Hinsicht voll handlungsfähig) - lediglich über "Deutschland als Ganzes" durfte sie nicht entscheiden. Mit dem 2+4-Vertrag gaben die Siegermächte diese Rechte an das vereinigte Deutschland zurück (Artikel 7). Dadurch, dass das vereinigte Deutschland nun über "Deutschland als Ganzes" entscheiden darf, ist das Deutsche Reich als Gesamtstaat wieder handlungsfähig (nur trägt es jetzt den Namen "Bundesrepublik Deutschland").

Freitag, 8. Juli 2011

Das Grundgesetz ist eine Verfassung

Der folgende Text beschäftigt sich mit der immer wieder auf diversen Internet-Seiten und in Kommentar-Bereichen auftretenden These, dass das Grundgesetz (GG) keine Verfassung und die Bundesrepublik Deutschland (BRD) aus diesem Grund unrechtmäßig sei.

Vieles, was Sie hier lesen, können Sie in ausführlicher Form in der KRR FAQ nachlesen. Mein Text hier ist ähnlich einer FAQ aufgebaut (scheint mir die einfachste Form zu sein), jedoch nicht so tiefgehend. Er dient lediglich als Überblick über diese Thematik.

"Das Grundgesetz ist keine Verfassung!"

Viele, die diese These aufstellen, können nicht mal genau definieren, was denn genau das GG (außer dem Namen) von einer "richtigen" Verfassung unterscheidet. Um es kurz zu machen: Es gibt keinen Unterschied.

Gemäß dem Wikipedia-Eintrag "Verfassung" vom 21.06.2011 ist eine Verfassung das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes. Eine Verfassung regelt gemäß Wikipedia-Eintrag den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu seinen Normunterworfenen und deren wichtigste Rechte und Pflichten. Auf das GG trifft diese Beschreibung zweifellos zu - es regelt den Staatsaufbau und definiert einige wichtige Pflichten des Staates gegenüber dem Volk. Außer dem Namen unterscheidet das GG also nichts von einer Verfassung.

Vielfach kommt jetzt der Einwand, dass eine Verfassung vom Volk gewählt sein muss. Das ist falsch, die Bismarcksche Reichsverfassung und die Weimarer Verfassung (WRV) wurden auch nie vom Volk bestätigt. Zwar wurde die Weimarer Nationalversammlung, die die WRV ausgearbeitet und gewählt hat, direkt vom Volk bestimmt, jedoch waren die Länderparlamente, die das GG in Kraft setzten, ebenfalls direkt vom Volk gewählt. Übrigens wollten die Allierten gemäß der Frankfurter Dokumente eine Verfassung, die in einer Volksabstimmung angenommen wurde. Der Parlamentarische Rat lehnte dies jedoch ab.

Ein weiterer Einwand wird mit einem Verweis auf Artikel 146 GG begründet. Dort stünde doch, dass das deutsche Volk eine Verfassung ausarbeiten soll. In der derzeit gültigen Fassung lautet Artikel 146:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Dort steht keine Aufforderung, eine neue Verfassung zu entwerfen. Der Artikel liest sich lediglich so, dass das Grundgesetz nicht einfach so durch den Gesetzgeber ersetzt werden darf, sondern dass das Volk hier noch mitzureden hat.

Übrigens nennen sich die Verfassungen von Finnland und des Staates der Vatikanstadt auch "Grundgesetz". Diesen Staaten spricht aus diesem Grund auch niemand ernsthaft die Rechtmäßigkeit ab.

"Ein souveräner Staat braucht eine Verfassung!"

Nein, braucht er nicht. Mal abgesehen davon, dass ich eben dargestellt habe, dass das GG eine Verfassung ist, braucht ein souveräner Staat gemäß der Drei-Elemente-Lehre Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. Das Vereinigte Königreich und Israel haben auch keine Verfassungen, sondern verschiedene Gesetze mit Verfassungsrang - hier zweifelt auch niemand die Souveränität dieser Staaten an (wobei viele Anhänger dieser Theorien noch mal eine andere, ganz spezielle, sehr abartige Meinung zu Israel haben).

"Das Deutsche Reich existiert fort, die BRD und das GG sind unrechtmäßig!"

Stimmt, das Deutsche Reich existiert fort. Es heißt nur nicht mehr "Deutsches Reich", sondern "Bundesrepublik Deutschland". Und bevor es "Deutsches Reich" hieß, hieß es "Norddeutscher Bund" (mit seiner Umwandlung von einem Militärbündnis in einen Bundesstaat 1867). Völkerrechtlich gesehen handelt es sich immer um denselben Staat.

Wie vielen bekannt sein dürfte, hat 1945 die Wehrmacht kapituliert (und nicht der Staat), die Alliierten stand nun niemand mehr entgegen, man konnte die letzte Reichsregierung verhaften und die oberste Staatsgewalt übernehmen. Das Deutsche Reich wurde niemals aufgelöst oder annektiert, es war lediglich besetzt.

Die Westmächte haben dann die Bevölkerung aufgefordert, den westlichen Teil des besetzten Reiches neu zu organisieren und es entstand die Bundesrepublik Deutschland (BRD). Im Osten entstand auf Geheiß der Sowjetunion die Deutsche Demokratische Republik (DDR). BRD und DDR gingen anfangs beide davon aus, dass das Deutsche Reich weiterhin existiert, dass der eigene Staat jeweils das Deutsche Reich ist und dadurch für das gesamte deutsche Volk sprechen darf und dass der andere Staat ein Marionettenstaat der jeweiligen Besatzer sei, der unfrei ist. Die DDR brach dann mit seiner Verfassung von 1968 aus dieser Kontinuität aus und verstand sich selbst als neuer Staat (Artikel 1 der Verfassung der DDR in den Fassungen von 1968 und 1974 im Vergleich zur Verfassung von 1949). Die BRD verstand sich immer als der Staat, der mal Deutsches Reich hieß.
Die Besatzungsmächte verfügten von der Besatzungszeit an über die oberste Staatsgewalt im Deutschen Reich. Diese gaben sie zunächst 1949 teilweise an BRD und DDR ab. Für das jeweilige Gebiet hatten diese Staaten volle Hoheitsgewalt (ab 1955 war die BRD vollständig souverän, die DDR ein Jahr früher), die Besatzer hatten jedoch noch Vorbehaltsrechte, die sie erst 1990 mit dem 2+4-Vertrag vollständig abgaben (s.u.).

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellte in seinem Urteil vom 31.07.1973 fest:
Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert [...]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. [...] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes".
Die Bundesrepublik [...] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland [...]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.
Nochmal: Das Deutsche Reich und die BRD sind derselbe Staat. Zur Zeit der deutschen Teilung und danach war und ist die BRD dasselbe Völkerrechtssubjekt, wie das Deutsche Reich, jedoch ist es intern anders aufgebaut. Allerdings war während der deutschen Teilung die BRD von der räumlichen Ausdehnung her teildentisch mit dem Reich. Erst als die Alliierten ihre Vorbehaltsrechte bzgl. "Deutschland als Ganzes" aufgegeben hatten, wurde die BRD, der die DDR beigetreten ist und die auf ihre Ostgebiete verzichtet hat, vollständig identisch mit dem Deutschen Reich. "Deutschland als Ganzes" war das im obigen Urteil beschriebene, nicht handlungsfähige Deutsche Reich als Gesamtstaat. Für den Gesamtstaat hatten die Alliierten die alleinige Gewalt. Im damaligen Geltungsbereich des GG hatte die BRD die alleinige Gewalt (und die DDR für ihr Gebiet). Mit dem Wegfallen der Vorbehaltsrechte und dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des GG hatte die BRD die alleinige Gewalt über Deutschland.

Die WRV wurde übrigens nie aufgehoben. Aber da das GG der aktuelle Wille des Gesetzgebers ist, hebt das GG dadurch die Regelungen der WRV auf.

"Ohne Artikel 23 gilt das GG nicht!"

Artikel 23 des GG in seiner ursprünglichen Fassung bis zur Aufhebung durch den Einigungsvertrag lautete:
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Anhänger der Theorie, das GG sei keine Verfassung, glauben, durch die Aufhebung dieses Artikels hat das GG seinen Geltungsbereich verloren. Das ist aus mehreren Gründen falsch.

Zunächst mal sollte auffallen, dass Satz 1 von Bundesländern spricht, die es schon lange vor der Wiedervereinigung nicht mehr gab. Außerdem fehlt das Saarland - niemand behauptet deswegen ernsthaft, das Saarland hätte nie zur BRD gehört. Dieser Artikel beschreibt also den ursprünglichen Geltungsbereich des GG.
Weiterhin ist der eigentliche Sinn dieses Artikels, dass die BRD sich als unvollständig betrachtete und gerne weitere Gebiete des restlichen Deutschlands zu sich hinzufügen möchte, wenn sich dazu eine Möglichkeit bietet (Satz 2). Durch die Aufhebung des Artikel 23 und die Änderung des Artikel 146 (Dieses Grundgesetz, das [...] für das gesamte deutsche Volk gilt) stellt die BRD klar, dass sie sich jetzt als vollständig sieht und auf keine weiteren Gebiete mehr Anspruch erhebt.
Außerdem muss eine Verfassung nicht ihren Geltungsbereich definieren, für einen souveränen Staat benötigt es die weiter oben erwähnten drei Elemente.

Was in diesem Zusammenhang gerne übersehen wird, ist die jetzige Präambel des GG:
[...] Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Dort werden die Bundesländer aufgezählt, die sich zur BRD zählen und in denen damit das GG gilt. Und selbst wenn sich was an den Ländern ändert, sagt das GG in seiner Präambel und in Artikel 146, dass es für das gesamte deutsche Volk gilt.

Carlo Schmids Rede vor dem Parlamentarischen Rat

Viele Anhänger der Theorie, das GG sei keine Verfassung und die BRD nicht rechtmäßig, verweisen auf eine Rede von Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat 1948.

Auch Carlo Schmid ging davon aus (wie auch die Westmächte und im Grunde genommen der gesamte Parlamentarische Rat), dass das Deutsche Reich nicht untergegangen ist und weiterexistiert und deswegen kein neuer Staat gegründet werden, sondern nur ein Teil neu organisiert werden muss. Schmid ging weiterhin davon aus, dass über dem GG das Besatzungsrecht der Alliierten steht - das Besatzungsstatut wurde jedoch 1955 aufgehoben (bis auf die Rechte der Alliierten, die "Deutschland als Ganzes" betrafen), damit fiel dieses höherstehende Recht weg und das GG stand an oberster Stelle in der BRD.
Die besagte Rede kann also heute nicht mehr als Argument für die "Unrechtmäßigkeit" des GG und der BRD dienen, da sie die Ereignisse von 1955 und 1989/90 unberücksichtigt lässt.

"Das GG ist das Werk der Alliierten und unterdrückt die Deutschen!"

Das GG wurde maßgeblich von Westmächten beeinflusst und musste auch von ihnen genehmigt werden - das streitet niemand ab. Jedoch konnte mir bisher keiner, der die Aussage traf, das GG sei ein Unterdrückungswerkzeug, erklären, warum das so sei. Es wurden weder genaue Artikel, noch irgendwelche Begründungen geliefert.

Seien wir mal ehrlich: Das GG ist die beste Verfassung, die die Deutschen bisher hatten. Klar hat es seine Macken, ich wünsche mir zum Beispiel mehr direkte Demokratie (die das GG übrigens gemäß Artikel 20, Absatz 2, Satz 2 nicht ausschließt), aber es hat sich seit 1949 bewährt und hat viele andere Verfassungen in der Welt inspiriert. Schade, dass soviele Politiker es mehr und mehr aushöhlen - aber das hat doch nichts mit dem GG als solches zu tun.

Interessanterweise werden von diesen Verschwörungstheoretikern nur die Westmächte (insbes. die USA) angegriffen - dass in der DDR eine von der Sowjetunion gesteuerte Regierung an der Macht war, die die Bevölkerung unterdrückt und umerzogen hat, stört sie keineswegs.

Mittwoch, 6. Juli 2011

Der größte Antideutsche aller Zeiten

Nazis wissen nicht, was sie wollen. Sie bezeichnen alle, die nicht ihrer Meinung sind und angeblich dem deutschen Volk Schaden zufügen, als "Antideutsche". Es stimmt, dass sich gerade linke Parteien für ungezügelte Zuwanderung aussprechen. Es stimmt auch, dass führende Grüne gesagt haben, dass sie das deutsche Volk "verdünnen" und Deutschland am liebsten abschaffen wollen. Dafür sind diese Parteien auch zu verachten.
Jedoch verehren Nazis den größten Deutschenhasser aller Zeiten. Ja, ich rede von Adolf Hitler. Die Deutschen waren für ihn nur Mittel zum Zweck, um die Weltherrschaft zu erlangen. Als er merkte, dass es damit nichts wurde, richtete sich sein Hass gegen die Deutschen. Er verheizte Zivilisten im Volkssturm, gab den Nerobefehl und weigerte sich permanent, zu kapitulieren. Durch die Bombardierungen der Alliierten wurden Deutsche getötet und es wurde massiv alte Bausubstanz, die zur deutschen Kultur gehört, zerstört. Und letztlich waren die getöteten deutschen Juden auch Deutsche.
Wenn es ihm wirklich um das Wohl des deutschen Volkes ginge, hätte er rechtzeitig kapituliert, um noch zu retten, was zu retten ist. Und das Verheizen von Zivilisten ist auch kein Zeichen dafür, dass es ihm wirklich um die Deutschen ging. Hitler als Patrioten und "Großen Deutschen" darzustellen, zeugt von ideologischer Verblendung.

Dienstag, 5. Juli 2011

Verschwörungstheoretiker

Jaja, Verschwörungstheoretiker sind schon arme Schweine. Da hat man sich mühsam eine völlig löchrige Beweiskette zusammengeschustert - und dann kommt auch noch so einer und widerlegt einen! Das geht ja gar nicht!
Was bleibt einem da anderes übrig, als denjenigen zu beschimpfen ("Du bist einer von ihnen!", "Du lügst!") und irgendwelche Zitate zu bringen, die die jeweilige These zwar untermauern, die aber kein Mensch auf Echtheit nachprüfen kann?

Jetzt mal ehrlich: Ich habe nichts dagegen, wenn sich jemand kritisch mit dem Zeitgeschehen auseinandersetzt und auf Ungereimtheiten hinweist. Dazu gehört aber nicht, dass man Zitate aus dem Zusammenhang reißt, Tatsachen verdreht und Menschen, die Argumente gegen diese Verschwörungstheorie haben, beschimpft, ohne wirklich darauf einzugehen.

Zum Thema "Verschwörungstheorien" kann ich diesen Text der GWUP sehr empfehlen:
So erkennt man eine Verschwörungstheorie