Samstag, 30. Juni 2012

Was aus der Paulskirchenverfassung wurde

Die Paulskirchenverfassung war die erste Verfassung für das gesamte Deutschland, die demokratisch beschlossen wurde. Sie wurde von der Frankfurter Nationalversammlung in den Jahren 1848 und 1849 erarbeitet und am 28.03.1849 im Gesetzblatt verkündet. Das durch sie definierte politische System und insbes. der Grundrechtekatalog prägten die späteren deutschen Verfassungen.

Zum Staatsoberhaupt, dem "Kaiser der Deutschen", wurde der preußische König Friedrich Wilhelm IV. bestimmt, der die Kaiserkrone jedoch mit Berufung auf sein Gottesgnadentum ablehnte (diese Kaiserkrone kam jedoch aus dem Volk). Durch das Fehlen dieses wichtigen Bausteins des Paulskirchensystems konnte die Verfassung niemals wirkliche Rechtskraft entfalten. Die anschließend ausgerufene Reichsverfassungskampagne wurde gewaltsam niedergeschlagen. Rein praktisch gesehen handelte es sich hierbei um einen Militärputsch der deutschen Fürsten, da die Verfassung rechtlich gesehen in Kraft war.

Die Verfassung wurde nicht formell aufgehoben. Doch da die durch sie definierten politischen Strukturen nie realisiert werden konnten und sich auch niemand mehr nach ihr richten wollte, ist die Verfassung gescheitert und nicht mehr gültig.
Sie ist auch für den 1867/71 gegründeten und bis heute existierenden deutschen Nationalstaat nicht mehr gültig, da dieser sich als Neugründung versteht und sich nicht auf Gesetze (letztlich ist eine Verfassung auch nur ein Gesetz) beruft, die in der Zeit des Deutschen Bundes erlassen wurden.
Und selbst wenn der Norddeutsche Bund sich auf Gesetze aus der Zeit des Deutschen Bundes berufen hätte, hätte die Paulskirchenverfassung keine Wirkung mehr gehabt, da es nicht zwei Gesetze für etwas geben kann. Wie beim Grundgesetz und der Weimarer Verfassung gilt dann einfach das neuere Gesetz. Eine alte Verfassung muss nicht aufgehoben werden, wenn eine neue gelten soll. Die verfassungsgebende Gewalt (egal, ob sie demokratisch legitimiert ist oder nicht) definiert ganz einfach, dass jetzt dieser neue Zustand gilt.

2 Kommentare:

  1. Schade, ich dachte, dieser Text wuerde mir mehr Klarheit bringen. Aber Tatsache ist, das die Weimarer Verfassung vom Grundgesetz ueberlagert wird und mit nichten abgeschafft ist!
    Selbstverstaendlich muss hier aufgehoben werden. Noch dazu ist das Grundgesetz ja nicht vom Volk legitmiert worden. Es ist also noch weniger gueltig.
    Sorry, solltest Du ein ernsthafter Wahrheitssuchender sein, solltest Du vorher noch besser recherchieren - und nachdenken...

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    1. Zunächst mal sollte klargestellt werden, dass in der deutschen Geschichte noch nie eine gesamtdeutsche Verfassung direkt vom Volk ratifiziert wurde. Nach deiner Logik hätte also einzig die DDR von 1968 bis 1990 eine gültige Verfassung gehabt, die Paulskirchenverfassung, die Bismarck-Verfassung, die Weimarer Verfassung, das GG, die erste DDR-Verfassung - all das wäre nach deiner Logik ungültig gewesen.

      Auch die Paulskirchenverfassung und die Grundgesetze des HRR wurden nie aufgehoben, siehst du diese deswegen auch noch als gütlig an? Eine Verfassung oder Gesetz muss nicht explizit aufgehoben werden. Wenn es ein neueres Gesetz gibt, dass dem alten widerspricht, gilt einfach das neue, weil es der aktuelle Wille des Gesetzgebers ist. Die WRV widerspricht dem GG und das GG ist der aktuelle Wille des Gesetzgebers. Ich habe hierzu auch einen Blog-Artikel geschrieben: Die Fortgeltung der Weimarer Verfassung

      Weiterhin suche ich nicht nach der Wahrheit, ich habe sie bereits gefunden. Außerdem halte ich nicht viel von Menschen, die mir sagen, ich soll endlich anfangen, selbst zu denken - diese wollen meistens nur, dass man so denkt, wie sie. Ich kann selbst denken und bin zu der Erkenntnis gekommen, dass die ganzen Reichsideologen (gefährlichen) Unsinn erzählen.

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