Donnerstag, 30. August 2012

Wie sich Frühwald lächerlich macht

Zu meinem Blog-Posting "Frühwald gründet 'Minderheitenstaat'" schrieb am 23.08.2012 ein anonymer Kommentator, ich würde Herrn Frühwald ins Lächerliche ziehen. Daraufhin schrieb ich, dass ich das nicht brauche, denn das kann Herr Frühwald ja selbst am besten. Es folgt nun eine kleine Aufstellung mit einigen Aktionen, mit denen sich Herr Frühwald meiner Ansicht nach lächerlich gemacht hat:

Er weiß nicht, wie ein Staat Rechtsfähigkeit erlangt

Herr Frühwald ist offenbar der Meinung, dass ein Staat bei den Vereinten Nationen registriert werden muss, um Rechtsfähigkeit zu erlangen. Damit ein Staat als Staat bezeichnet werden kann, sind folgende Dinge wichtig:
  1. Staatsgebiet
  2. Staatsgewalt
  3. Staatsvolk
  4. Anerkennung durch andere Staaten
Freies Deutschland kann keines dieser Merkmale vorweisen. Es gibt kein Staatsgebiet, es handelt sich um Gebiet der Bundesrepublik. Es gibt keine Staatsgewalt, die von anderen Staaten anerkannt wird. Ein Staatsvolk gibt es auch nicht, es sind alles Bürger der Bundesrepublik. Zwar wird behauptet, der Staat wird von 26 anderen Staaten anerkannt, jedoch gab es hierzu keinen Nachweis.

Zumal wird ein Staat nicht einfach so bei den Vereinten Nationen "registriert". Um Mitglied der Vereinten Nationen zu werden, muss ein Antrag beim Sicherheitsrat vorgelegt werden. Der Sicherheitsrat muss dem mit neun seiner Mitglieder zustimmen (das heißt auch, dass alle fünf ständigen Mitglieder zustimmen müssen) und dann diesen Antrag der Generalversammlung vorlegen, die wiederrum mit zwei Dritteln ihrer Mitglieder zustimmen muss (siehe Artikel 4, 18 und 27 der UN-Charta).

Er widerspricht der Weimarer Verfassung

Laut seinem Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 3-2012 hat Freies Deutschland mit Wirkung vom 1. Mai die Weimarer Verfassung (WRV) in Kraft gesetzt (deren offizieller Name übrigens Verfassung des Deutschen Reiches lautet, aber das ist nur Nebensache).
  1. Die WRV kennt keine vom Volk bestimmte Regierung. Sie wird vom Reichspräsidenten ernannt (Artikel 53 WRV).
  2. Wo ist der Reichstag, dessen Vertrauen die Regierung besitzen muss (Artikel 54 WRV)?
  3. Wo ist der Reichsrat? Und vor allem: Welche Länder soll er vertreten?
  4. Die Person des Präsidenten und des Justizministers wurden vereinigt. Das ist ein Fall, der von der WRV nicht vorgesehen ist und keinen Sinn macht. Herr Frühwald kann so die Gesetze und Verordnungen selbst ausfertigen, da diese ja Gegenzeichnung durch einen Minister benötigen (und dieser Minister ist er selbst; Artikel 50 WRV).
Die Kommentarfunktion im staseve-Blog ist größtenteils deaktiviert (aus fadenscheinigen Gründen - man will Neumitglieder nicht "verwirren"). In einer noch halbwegs gut erreichbaren Seite dieses Blog ist sie jedoch noch aktiv und ich habe Herrn Frühwald am 07.08.2012 auf diesen Verstoß gegen die WRV aufmerksam gemacht. Auf eine Antwort warte ich noch heute (30.08.2012). Da die Kommentarfunktion nicht überall deaktiviert war, machte ich Herrn Frühwald am 07.08.2012 auf die Verstöße gegen die WRV aufmerksam. Der Kommentar wurde nach einiger Zeit gelöscht.

Er nutzt die Infrastruktur und weitere Dienstleistungen der Bundesrepublik

Herr Frühwald und seine Anhänger geben also vor, in einem eigenen Staat zu leben. Aber trotzdem nutzen sie täglich Internet, Telefon, Post und Straßen der Bundesrepublik und gehen in den dortigen Geschäften einkaufen. Ist das nicht ein Widerspruch in sich? Normalerweise müssten hier internationale Handelsübereinkommen geschlossen werden.
Freies Deutschland ist angeblich dem Schengener Abkommen beigetreten. Dies ist jedoch nicht möglich, nur weil es einseitig in einem Gesetzblatt verkündet wird. Es handelt sich hier um einen multilateralen Vertrag, bei dem die anderen Teilnehmer mitzureden haben (siehe z.B. Wikipedia-Eintrag, bereits bestehende Mitglieder müssen Prüfungen vor dem Beitritt veranlassen oder können den Beitritt blockieren).

Er leidet unter Größenwahn

Er glaubt allen ernstes, dass Herr Schäuble seine Verfassungsdiskussion nur wegen des Frühwaldschen Fantasiestaates angestoßen hat. Mehr muss man dazu denke ich mal nicht sagen.

Mittwoch, 22. August 2012

Natürliche und juristische Person

Diverse Reichsideologen und Selbstverwalter behaupten, die Bürger der Bundesrepublik seien zunächst  "juristische Personen" und Personal der "bösen BRD" (weil man ja einen Personalausweis besitzt). Erst durch eine sog. Personenstandserklärung wird man zu einer "natürlichen Person". Man macht diese Tatsache u.a. an der Großschreibung des Namens im Personalausweis fest.
Eigentlich sollte jedem, der in der Schule nicht komplett geschlafen hat, klar sein, dass das absoluter Unsinn ist.

Zunächst einmal erfolgt eine Erklärung, was eine natürliche Person ist. Eine natürliche Person ist gemäß BGB §1 der Mensch, sobald er geboren wurde. Wikipedia definiert die natürliche Person als den Menschen "in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten".
Eine juristische Person hingegen ist eine Personengruppe (z.B. ein Verein) oder eine Vermögensmasse (z.B. eine Kapitalgesellschaft oder eine Stiftung), die durch hoheitliche Anerkennung ebenfalls Träger von Rechten und Pflichten ist. Die juristische Person existiert nicht als lebendes Etwas, kann aber durch die gesetzliche Anerkennung so behandelt werden, bspw. kann sie wie ein Mensch Vermögensgegenstände besitzen und klagen und verklagt werden.

Ich habe leider keine Ahnung wo diese Behauptung herkommt, Bürger der Bundesrepublik seien juristische Personen, nur weil ihr Name im Personalausweis zufällig groß geschrieben wurde (für Links bin ich dankbar). Aber wie bei jedem Thema, das irgendwie mit Reichsideologen und Selbstverwaltern zu tun hat, kommt es wahrscheinlich daher, dass irgendjemand mal einen Text nicht verstanden hat - oder nicht verstehen wollte. Diejenigen, die diese Behauptung aufstellen, zeigen, dass sie keine Ahnung haben, was juristische Personen sind und können diese auch nicht von Sachen unterscheiden (siehe ein Posting von mir im Anti-Reichsdeppenforum).

Hier noch ein weiterer guter Link zur Unterscheidung von natürlichen und juristischen Personen:
http://www.wirtschafts-lehre.de/rechtsfaehigkeit.html